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Organisationsgrundsätze


a.) Einheitlichkeit der Aufgabenzuordnung:    
Zusammengehörige Arbeiten sind einheitlich auf bestimmte Abteilungen zu übertragen.
Es soll eindeutig festgelegt sein, wer wofür zuständig ist.


b.) Verantwortungszuordnung:            
Jeder Mitarbeiter soll einen klaren Verantwortungsbereich besitzen. Nach Möglichkeit sollen sich Aufgabenzuordnung und Zuordnung der Verantwortung decken.


c.) Beschränkung auf den Ausnahmefall:        
Für möglichst viele Fälle sind generelle Regelungen vorzusehen. Dies ermöglicht  es, die Arbeiten ohne Rückfrage durchführen zu können.

d.) Grundsatz der Kontrolle:           
Die organisatorischen Regelungen müssen Kontrollen vorsehen. Je mehr Kontrollen automatisch vorgenommen werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Fehler auftreten.


e.) Grundsatz der Auftragserteilung:       
Mitarbeiter sollen jeweils nur von einem Vorgesetzten Weisungen erhalten.
   
Vorteil:    Weisungen können sich nicht überschneiden.
Nachteil:    Der Weg für eine Weisung kann sehr lang sein.


f.) Grundsatz des direkten Weges:           
Weisungen von organisatorisch Höher gestellten sollen auf dem kürzesten Weg an organisatorisch Niedergestellte gegeben werden.

Es ist immer wichtig eine stramme Organisation in seinem Unternehmen zu haben. Wenn z.B. ein Kurierfahrer immer zu spät kommt, sollte man den Dienstleister wechseln.



Vorteil:    Kürzere Wege
Nachteil:    Weisungen können sich überschneiden

Zu den Paradebeispielen im Bereich Organisation gilt das Internetportal Hamburg Infos.






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Organisations- und Unternehmensführung